Beschwerden
Sollte es nicht möglich sein, eventuelle Probleme durch unsere Geschäftsstellen oder Ihren persönlichen Berater zu lösen, ist es Ihnen möglich, eventuelle Beschwerden mittels:
- Einschreiben mit R/A
- Zertifizierte E-Mail (PEC)
- Fax
an folgende Adresse einzureichen:
Beschwerdestelle
Hypo Tirol Bank AG – Zweigniederlassung Italien
Schlachthofstraße 30
39100 Bozen
Fax: 0471 099 660
E-Mail: bank@hypotirol.it
Zertifizierte E-Mail (PEC): bank@pec.hypotirol.it
Im Beschwerdeschreiben muss der Kunde klar identifizierbar sein, zudem sollte das Schreiben eine sachliche Begründung beinhalten sowie dementsprechend unterschrieben sein. Die Beschwerde ist kostenlos. Innerhalb von 60 Tagen wird Ihre Beschwerde geprüft und Sie werden über das Ergebnis informiert.
Außergerichtliche Beilegung der Streitfälle
Sollten Sie mit der Antwort nicht einverstanden sein oder erhalten Sie keine Antwort innerhalb von 60 Tagen, können Sie – bevor Sie ein Gerichtsverfahren einleiten – die Angelegenheiten folgenden Einrichtungen zur Urteilsfindung unterbreiten:
Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario – ABF)
Nähere Informationen können über die Homepage www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filialen der Banca d’Italia oder direkt über die Bank bezogen werden. Der ABF befindet über sämtliche Streitfälle, die Bank- und Finanzgeschäfte sowie Bank- und Finanzdienstleistungen (zum Beispiel Kontokorrente, Darlehen, Privatkredite):
- von bis zu 200.000 EUR betreffen, falls der Kunde einen Geldbetrag einfordert, und
- ohne betragliche Grenze, wenn es sich um die Feststellung von Rechten, Pflichten und Befugnissen handelt.
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Finanzbereich (Arbitro per le Controversie Finanziarie – ACF)
Eingerichtet mit Beschluss der Consob Nr. 19602 vom 4. Mai 2016, dient der Beilegung von Streitfällen zwischen Retail-Anlegern und Vermittler betreffend die Verletzung der Sorgfalts-, Korrektheit-, Informations- und Transparenzpflichten, die von den Vermittlern beim Erbringen von Wertpapierdienstleistungen oder im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung zu erfüllen sind.
Diese Einrichtung ermöglicht es dem Anleger, ohne Kosten und ohne Pflicht eines rechtlichen Beistands eine rasche Entscheidung zum Streitfall herbeizuführen. Die Schlichtungsstelle ACF ist unparteiisch und unabhängig von einem Urteil. Sollte der Anleger mit der Entscheidung nicht zufrieden sein, kann er sich immer noch an die Gerichtsbehörde wenden. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ACF oder eines anderen alternativen Systems zur Beilegung von Streitfällen ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Einleitung eines Gerichtsverfahrens.
Voraussetzungen für die Anrufung sind:
- dass in Bezug auf dieselben Tatbestände bereits eine Beschwerde beim Vermittler eingereicht wurde, der auf unbefriedigende Weise geantwortet oder innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung nicht geantwortet hat;
- dass der vom Vermittler geforderte Betrag 500.000 Euro nicht überschreitet;
- dass hinsichtlich derselben Tatbestände, die Gegenstand der Beschwerde sind, keine weiteren Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung der Streitfälle laufen.
So wendet man sich an die Schlichtungsstelle ACF
Die Anrufung der Schlichtungsstelle ACF ist kostenlos. Die Einreichung der Beschwerde erfolgt online, über die Webseite der Schlichtungsstelle ACF http://www.consob.it/web/area-pubblica/arbitro-per-le-controversie-finanziarie.Man muss sich auf der Seite registrieren und nach Erhalt der Zugangsdaten im dafür vorbehaltenen Bereich einsteigen. Wer auf den Beistand von Prokuratoren oder Verbrauchervereinigungen verzichtet, hat bis zum 8. Januar 2019 die Möglichkeit, die Beschwerde auf Papier einzureichen, indem er das von der Seite https://www.acf.consob.it/ herunterladbare Formblatt ausfüllt und dieses über die üblichen Kanäle (Einschreibebrief, Pec usw.) an die Schlichtungsstelle ACF sendet.
Am 9. Januar 2017, mit Beginn der Tätigkeit der Schlichtungsstelle ACF, hat der Ombudsman – Giurì Bancario seine Aktivität beendet und führt nun lediglich jene Rekurse weiter, die vor diesem Datum eingetroffen sind.
Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten betreffend Bankverträge, kann der Kunde allein oder gemeinsam mit der Bank:
- ein Schlichtungsverfahren beim Conciliatore Bancario Finanziario – Vereinigung für die Schlichtung von Bank-, Finanz- und Gesellschaftsstreitigkeiten einleiten; das entsprechende Reglement ist auf der Homepage www.conciliatorebancario.it einsehbar oder
- vor Anrufung eines Gerichts, eine ins Register beim Justizministerium eingeschriebene Organisation für Mediationsverfahren einschalten (www.giustizia.it), wie laut Legislativdekret Nr. 28 vom 04.März 2010 vorgesehen.