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LIBOR

Der LIBOR wird abgelöst.
In Folge der Benchmark-Verordnung (2016/1011) wird die Berechnung und Veröffentlichung des LIBOR (London Interbank Offered Rate) für einige Währungen mit 31. Dezember 2021 eingestellt. An deren Stelle treten neue Referenzwerte, die robuster und repräsentativer sind. Ziel dieser Umstellung ist, die Stabilität des europäischen Finanzmarkts und das Vertrauen der Marktteilnehmer zu stärken. Was das konkret bedeutet, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Was ist der LIBOR?
Die verschiedenen LIBORs dienen als Referenzwerte an den weltweiten Finanzmärkten. Sie werden insbesondere in Kreditverträgen (mit variabler Verzinsung) verwendet und repräsentieren die Zinsentwicklung am Finanzmarkt. Steigen/sinken die Zinsen am jeweiligen Finanzmarkt, so steigt/sinkt auch der jeweilige LIBOR und damit grundsätzlich auch die vom Kunden zu zahlenden Zinsen.

Der LIBOR-Referenzwert wird vom Benchmark-Administrator ICE täglich für diese 4 Hauptwährungen veröffentlicht: Schweizer Franken (CHF), US-Dollar (USD), Japanische Yen (JPY) und Britische Pfund (GBP).

Die Einstellung mit 31.Dezember 2021 betrifft den LIBOR für die Währungen Schweizer Franken (CHF), Japanische Yen (JPY) und Britische Pfund (GBP). Die Veröffentlichung des USD-LIBOR wird erst mit 30. Juni 2023 eingestellt.

Alternative Reference Rates als neue Indikatoren
Für Kundinnen und Kunden wird die Umstellung reibungslos ablaufen. Als Ersatz zum LIBOR werden alternative Referenzzinssätze für die jeweilige Währung bereitgestellt. Diese Werte nennen sich Alternative Reference Rates – kurz ARRs oder auch Risk-Free Rates.

Die LIBOR-gebundenen Zinssätze werden automatisch auf den entsprechenden Nachfolge-Referenzzinssatz umgestellt. Die Grundlage für die Umstellung ist beim Schweizer Franken (CHF) eine Verordnung der Europäischen Union. Bei anderen Währungen erfolgt die Umstellung im Wege der Vertragslückenfüllung.

Damit beide Vertragsparteien vor und nach der Umstellung wirtschaftlich möglichst gleichgestellt bleiben, wird zum jeweiligen ARR ein Anpassungs-Spread in Höhe der Differenz zwischen den beiden Referenzwerten hinzugerechnet.

Wichtig ist: Diese Umstellung betrifft nicht nur bereits bestehende Verträge. Alle neuen Produktabschlüsse, die bisher auf den LIBOR referenzieren würden, werden künftig ebenfalls an die neuen ARRs gebunden.

Disclaimer:
Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte dienen ausschließlich Ihrer Information. Die Informationen wurden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und spiegeln die Rechtsansicht der Hypo Tirol Bank AG wider. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder lassen sich extern durch unabhängige Experten beraten.

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wofür steht LIBOR und was ist das eigentlich?

LIBOR steht für „London Interbank Offered Rate“. Der LIBOR-Zinssatz ist jener Zinssatz, zu dem international wichtige Banken bereit sind, sich untereinander Geld zu leihen. Die Verzinsung vieler Finanzprodukte, unter anderem Konten, Sparbücher, Anleihen oder auch Kredite, basiert auf diesem Referenzzinssatz. Ein variabel verzinster Schweizer-Franken-Kredit basiert beispielsweise für gewöhnlich auf dem 3-Monats-CHF-LIBOR als Referenzzinssatz.

Warum wird der LIBOR nicht mehr verwendet?

Der LIBOR basiert mittlerweile zum Großteil auf hypothetischen Geschäften/Zinssätzen dieser wichtigen Banken und nur zu einem geringen Teil auf realen Transaktionen. Das bietet Raum für Manipulationen. Deshalb dürfen in Zukunft nur noch Referenzwerte verwendet werden, die manipulationssicher sind – sprich auf realen Transaktionen basieren.

Wodurch wird der LIBOR abgelöst?

Der LIBOR wird durch die transparenteren ARRs (Alternative Reference Rates) ersetzt. Das sind transaktionsbasierte Referenz-Zinssätze, welche von Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden oder Zentralbanken erstellt und veröffentlicht werden. Je nach Währung, unter folgendem Namen: SARON = CHF, SONIA = GBP, SOFR = USD und TORF = JPY. Damit diese in Neuverträgen verwendet werden dürfen, müssen sie (wenn sie nicht von einer Zentralbank erstellt und veröffentlicht werden) von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zugelassen und in das hierzu vorgesehene Register der European Securities and Markets Authority (kurz ESMA) eingetragen werden.

Erlischt durch die Umstellung mein Kreditvertrag?

Ihre Verträge bleiben weiterhin bestehen. Durch die Umstellung entfällt der LIBOR als Referenzzinssatz – an dessen Stelle tritt ein Ersatzreferenzzinssatz.

Wie verändert die Umstellung meine Kreditrückzahlungen?

Da der Nachfolgereferenzwert dank dem Anpassungs-Spread dem LIBOR möglichst ähnlich sein wird, erwarten wir keine größeren Veränderungen. Wie beim LIBOR kann sich der Referenzzinssatz jedoch von Periode zu Periode ändern.

Ist mein Währungsrisiko durch die Umstellung erhöht?

Da der Nachfolgereferenzwert dank dem Anpassungs-Spread dem LIBOR möglichst ähnlich sein wird, wirkt sich das nicht auf Ihr Fremdwährungsrisiko aus.

Ergibt sich für mich ein Nachteil durch die Umstellung?

Nein, Ihr ursprünglicher Vertrag bleibt erhalten. Nur der Referenzzinssatz wird angepasst. Damit die Parteien wirtschaftlich möglichst gleichgestellt bleiben, wird der neue Referenzzinssatz um einen Anpassungs-Spread ergänzt.

Sind meine Kredite in Euro auch betroffen?

Nein, da hier der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) als Referenzwert herangezogen wird. Dieser bleibt bis auf weiteres bestehen.

Betrifft das auch den US-Dollar?

Die Veröffentlichung des LIBOR für den US-Dollar wird mit Mitte 2023 beendet. Somit kann ab diesem Zeitpunkt der LIBOR nicht mehr als Referenzzinssatz herangezogen werden. Stattdessen wird sodann die Secured Overnight Financing Rate unter Berücksichtigung eines Korrekturwerts herangezogen.

Ist es zulässig, meine bestehenden Verträge abzuändern? Kann ich dieser Änderung widersprechen?

Da bei Vertragsabschluss eine Einstellung des LIBOR nicht vorherzusehen war, müssen die Verträge an die neuen Marktbedingungen angepasst werden.

Bei dem für den europäischen Markt wichtigen CHF-LIBOR gibt es eine EU-gesetzliche Nachfolgeregelung.

Bei den anderen LIBOR-Ausprägungen wird bei endgültiger Einstellung im Wege der Vertragslückenfüllung der wirtschaftlich naheliegendste alternative Referenzwert herangezogen. Hierzu wurde seitens der Wirtschaftskammer Österreich ein rechtliches Gutachten eingeholt, welches dieses Vorgehen als rechtskonform erachtet.

Natürlich steht Ihnen die gerichtliche Überprüfung unseres Vorgehens dennoch offen.

Alternativ können Sie Ihre Fremdwährungsprodukte jederzeit in ein Euro-Produkt überführen. Dabei stehen Ihnen unserer Expertinnen und Experten gerne zur Seite.

Wann findet die Umstellung statt und werde ich noch zusätzlich informiert?

Die Veröffentlichung der LIBOR-Zinssätze wird mit 31. Dezember 2021 eingestellt. Betroffen sind grundsätzlich der Schweizer Franken (CHF), Japanische Yen (JPY) und Britische Pfund (GBP). Der US-Dollar wird mit 30.06.2023 eingestellt.

Betroffene Kunden werden vor der Umstellung auf die neuen Referenzzinssätze informiert.

Muss ich im Zuge der Umstellung mit Kosten rechnen?

Nein, für Sie entstehen keine Kosten durch die Umstellung.

Entsteht für mich ein Mehraufwand?

Nein. Der Referenzzinssatz wird automatisch umgestellt. Sie erhalten noch vor der Umstellung eine gesonderte Information von uns.

Wo kann ich mehr über dieses Thema lesen und wo kann ich die neuen Indikatoren einsehen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) unter: https://www.fma.gv.at/fma-aktuell/saron-als-ersatzzinssatz-fuer-den-chf-libor/